- Monopolrundfunk
- Monopolrundfunk,Rundfunksystem mit Programmveranstaltern der gleichen staatlichen, öffentlich- oder privatrechtlichen Organisationsform als Alleinanbieter (Kollektivmonopolisten) von Hörfunk- und Fernsehprogrammen und alleinige Nutznießer der Sendebetriebsgenehmigung durch die jeweilige staatliche Monopolverwaltung, meist die Fernmeldebehörde als Hoheitsträger. Rundfunkeinrichtungen unterschiedlicher (etwa öffentlich- und privatrechtlicher) Organisationsformen, wie seit 1984 in der Bundesrepublik Deutschland, bilden ein »duales« Rundfunksystem.
Universal-Lexikon. 2012.